
Organe der Burgwedeler Golf AG
Die Burgwedeler Golf AG besteht aus drei Organen
Vorstand (leitendes Organ)

Vorsitzender

Stellv. Vorsitzender



Der Vorstand benötigt gemäß Satzung (s. Extralink) mindestens zwei Mitglieder. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat ernennt den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden und bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat muss der vom Vorstand beschlossenen Geschäftsordnung zustimmen.
Aufsichtsrat (überwachendes Organ)

(Aufsichtsrats-
vorsitzender)

(stv. Aufsichtsrats-
vorsitzender)

Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Er ist ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die die Fassung betreffen. Weitere Informationen zum Tätigkeitsfeld des Aufsichtsrates s. Extralink Satzung.
Jahreshauptversammlung (beschließendes Organ)
Die JHV findet einmal jährlich am Sitz der Gesellschaft oder einem Ort innerhalb der Region Hannovers statt. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Zur Teilnahme sind alle im Aktienbuch eingetragenen Namensaktionäre berechtigt. Je Aktie wird eine Stimme gewährt. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und des vertretenen Grundkapitals gefasst. (es gilt die Ausführung in der Satzung)