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Wichtiges aus der Geschäftsstelle / Dezember II

Wichtige Infos zum Haftpflichtschutz für Golfer/ Dezember II

Liebe Mitglieder,

diesmal steht ein etwas 'dröges', aber dennoch wichtiges Thema im alleinigen Fokus des Newsletters:

Zum 1. Januar 2022 ändern sich die Bedingungen des vom DGV organisierten Haftpflichtschutzes für Golfspieler.

Bislang gab es für jeden Golfspieler auf deutschen Golfplätzen eine vom DGV abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, die für Schäden zum Beispiel durch abirrende Golfbälle, mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1.000 € aufkam.

Ab 2022 ist nicht mehr jeder Aktive automatisch und bedingungslos haftpflichtversichert, der auf einer Anlage in Deutschland Golf spielt. Nachdem sich Schadenssummen und -häufigkeit in den letzten Jahren sehr stark nach oben entwickelt haben, wollte der bisherige Versicherer den Vertrag in gleicher Form nicht verlängern. Eine Fortsetzung wäre nur mit einer weit höheren Versicherungsprämie bei gleichzeitig reduzierter Leistung möglich gewesen. Die Bedingungen für den Haftpflichtschutz für Golfspieler werden dehalb geändert.


Sie müssen sich also künftig (ab 01.01.22) aktiv für den Versicherungsschutz - so Sie diesen wünschen - entscheiden.

Die normale Privathaftpflicht, die viele von uns haben, reguliert solche Schäden z.B. durch 'abirrende Golfbälle' nämlich häufig nicht.

Folgende Möglichkeiten haben Sie ab Januar seitens des DGV, der mit seinem Partner, der Hanse-Merkur, den neuen Versicherungsschutz DGV GolfProtect entwickelt hat:

  •  Vorab: „Automatisch“ versichert sind weiterhin Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schnuppergolfer und Probemitglieder (bis zu 6 Monaten).


Alle anderen haben zukünftig die Möglichkeit, sich

  • unentgeltlich zu versichern und das sogar mit verbessertem Leistungsumfang (halbierter Selbstbehalt). Um sich diesem Gruppenrahmenversicherungsvertrag des DGV (DGV-GolfProtect) anzuschließen, ist ab sofort eine Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der Hanse Merkur, mit einer damit verbundenen Erlaubnis einer persönlichen Ansprache durch den DGV-Partner („Opt-In“), verbunden. Heißt im Klartext, Sie erhalten Werbung.

  • Alternativ dazu kann man sich dem neuen Haftpflichtschutz des DGV (DGVGolfProtect) auch zum vergleichsweise sehr günstigen Preis von 12 Euro pro Jahr anschließen.

Beide Varianten haben den gleichen Leistungsumfang.

Der Versicherungsschutz greift dann, wenn ein Golfspieler auf anderem Wege nicht für Haftpflichtschäden beim Golfsport vorgesorgt hat oder eine bestehende Versicherung nicht übernimmt.

Wenn Sie sich für eine dieser beiden Versicherungsvarianten entscheiden möchten, gehen Sie einfach auf die Internetseite www.golf.de/Versicherung. Dort ist auch der unmittelbare Versicherungsbeitritt mit wenigen Klicks möglich.


Liebe Mitglieder, genießen Sie den Donnerstagabend. Bleiben Sie zuversichtlich, fröhlich und vor allem gesund.

Herzlichst

Ihre

Ilona Socolov

Golf-Club Burgwedel e.V.
Wettmarer Straße 13
30938 Burgwedel

Tel: 05139 / 97 39 69-0
Fax: 05139 / 97 39 69-9
info@gc-burgwedel.de
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: 120048

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