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Neues aus der Geschäftsstelle im Oktober/ IV

Aktuelle Coronazahlen - Golfspiel - Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

nun ruckelt es wieder ganz schön was die Coronazahlen und -auflagen betrifft. Was heißt das konkret?

Wir sind in der Region Hannover ein 'Hotspot' geworden. Es gilt der schon recht oft zitierte 'Inzidenz'-Wert, der täglich neu ermittelt wird und dessen Höhe im unmittelbaren Zusammenhang mit uns alle betreffenden Auflagen steht. Aktuell steigt er täglich. Heute stehen wir z.B. bei 57,3 in Niedersachsen und bei 55,4 in der Region Hannover. Seit letztem Freitgag, 23. Oktober, gelten die neuen Verordnungen der Landesregierung, die in direktem Zusammenhang mit der Inzidenz stehen. Sie können diese Inzidenz jeden Morgen zwischen 9.00 und 10.00 Uhr unter folgendem Link abrufen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html">https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html

Folgendes schreibt die Landesregierung dazu:

"Die Landesregierung hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden bei der aktuellen Neufassung der Corona-Verordnung dahingehend vereinbart, dass für die Anwendung der verschärften Regelungen die Veröffentlichung der Inzidenzen auf „niedersachsen.de/coronavirus/akuelle Lage in Niedersachsen“ maßgeblich ist. Dort werden in der Regel zwischen 9:00 und 10:00 Uhr die Daten aktualisiert (täglich, auch am Wochenende) und kurz drauf wird die Inzidenz-Ampel (zur besseren Übersicht) ebenfalls veröffentlicht.

Die in der Corona-Verordnung für bestimmte Inzidenzen vorgesehenen Regelungen aufgrund von Veränderungen beim Inzidenz von 35 bzw. 50 gelten grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf „niedersachsen.de/coronavirus“ und gelten auch solange fort, bis ein Unterschreiten der Inzidenz von 35 bzw. 50 ebenfalls dort veröffentlicht ist."


Was heißt das nun für uns im Golf-Club?

Für den Sportbetrieb gilt aktuell bis auf Weiteres: Wir können - unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln von 1,50 Meter zum Nächsten - weiter auf dem Platz spielen. Sie dürfen weiter in 3er oder 4er Flights spielen, auch, wenn Sie aus 3 bzw. 4 verschiedenen Haushalten kommen. (Hier besonders wichtig: Unter Einhaltung der Abstände).

Allerdings ziehen die Kontrollen an, die Dokumentationspflicht ist verstärkt worden, deshalb beachten Sie bitte:

Der Zutritt zur Golfanlage ist nur mit gebuchter Startzeit zulässig und nur vom gebuchten Tee. Die Übungsanlagen können weiterhin ohne Reservierung aufgesucht werden. Bitte halten Sie sich unbedingt zu jedem Zeitpunkt an den Abstand. Auf dem Platz, an den Abschlägen sowie rund um's Clubhaus und auch auf dem Parkplatz. Bitte halten Sie sich an die Dokumentationspflicht (online einbuchen) und tragen Sie Ihren Namen in die Listen oben deutlich lesbar ein. Im Clubhaus gilt ab Zeitpunkt des Betretens Maskenpflicht.

Bitte starten Sie auch nicht an Tee 13, weil es gerade passt. Halten Sie die 10 Minuten Takte ein, die vom Reservierungsmodul vorgegeben sind.

Wir können nur alle gemeinsam durch unser Verhalten versuchen, die Zahlen niedrig zu halten, damit es uns nicht so ergeht wie den Golfclubs in anderen niedersächsischen Regionen: In Vechta beispielsweise (Inzidenz inzwischen bei knapp 190) ist das Clubhaus bereits wieder geschlossen, die Flightgrößen sind reduziert und es gelten sehr strenge Auflagen.

Ein kleines Quiz:
Sind Skat- und Schachturniere als Sport einzustufen? Beides wird sportlich organisiert, es gibt Ranglisten, sogar eine Bundesliga. Und die Turniere finden vergleichbar im Sitzen statt.
Die Antwort: Skat gilt nicht als Sport, Schach aber schon. Somit gelten gänzlich verschiedene Corona-Auflagen. Wer soll das verstehen...? Aber wir halten uns trotzdem an die Vorgaben, um Schlimmeres zu vermeiden.

Mitgliederversammlung

Aufgrund der erhöhten Zahlen hat der Vorstand beschlossen, die geplante Präsenzveranstaltung am 11.11.2020 im Gasthaus Dehne abzusagen und eine schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren zu den wesentlichen Bereichen des Geschäftsjahres 2019 und anderen wichtigen Punkten durchzuführen.

Das Verfahren ist in unserer Satzung nicht geregelt, der Gesetzgeber hat dafür aber extra eine Regelung im Corona-Folgen-Abmilderungsgesetz geschaffen.

Wir werden Sie in Kürze per Email kontaktieren und Ihnen einzelne Antragsunterlagen übersenden. Sie gehen dann bitte wie nachfolgend vor:

1. Sie lesen den Antrag

2. Sie stimmen ab mit Ja, Nein, Enthaltung

3. Sie senden uns Ihren Beschluss zurück. Ein Datum bis zu welchem Zeitpunkt die Beschlussunterlagen uns zurückgesandt werden müssen, teilen wir Ihnen in der entsprechenden Email mit den Antragsunterlagen mit.

4. Eine Unterschrift kann von Ihnen eingescannt werden, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben, wenn wir erkennen können, dass die Unterlage von Ihrem Email-Account kommt.

Wir bitten Sie schon heute, Ihr Stimmrecht aktiv wahrzunehmen. Nur die Abgabe der Stimmen von mindestens der Hälfte der ordentlichen Mitglieder führt zu wirksamen Beschlüssen.

Neue Winterzeit und Startzeitenreservierung

Frei nach dem Motto: Sie fragen - wir antworten.

Nun haben wir seit gestern Winterzeit und es wird morgens eine Stunde früher hell. Bleibt die morgendliche Startzeitenreservierung an Tee 1 bei 9.00 Uhr? Und wenn ja, warum? In anderen Clubs geht das doch auch früher los.

Ja, Sie haben Recht:

Aber in anderen Clubs wird nur von Tee 1 gestartet. Und dank Dokumentationspflicht darf auch keiner undokumentiert einfach an Tee 10 starten. Deshalb können die Greenkeeper dort entspannt die 18 Bahnen nacheinander abarbeiten. Bei uns hingegen hat das Greenkeeping durch die Buchungsmöglichkeiten an beiden Tees, 1 und 10, einen zeitlich deutlich engeren Arbeitsrahmen in dem das Pensum bewältigt werden muss. Und dann gibt es offenbar noch Golfer, die morgens einfach 'drauflos' spielen, ohne die Greenkeeper die Bahn zu Ende mähen zu lassen, und die Platzpflege dadurch in den Wartezustand an den Rand verweisen. Das können doch nur Gäste gewesen sein, oder?

Die gute Nachricht:

  • Ab heute können Sie sich an Tee 1 schon ab 8.30 Uhr einbuchen. Also eine halbe Stunde früher als letzte Woche. 9.30 Uhr an Tee 10 bleibt bestehen. Und:
  • Ab dem Zeitpunkt des ersten Frostes (also in Kürze) wird nicht mehr täglich gemäht, so dass die Platzpflege diese morgendlichen Zeiten dann nicht mehr benötigt - sie ergo nicht mehr gesperrt sind. Dann können Sie auch gerne schon um 7.00 Uhr mit der Taschenlampe losgehen, wenn Sie wollen.


Wir informieren Sie natürlich über jede Änderung. Genießen Sie die Farben des 'indian summers' auf dem Golfplatz und - nun werden Sie es wieder häufiger hören - bleiben Sie bitte gesund.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ilona Socolov

 

 

 

Golf-Club Burgwedel e.V.
Wettmarer Straße 13
30938 Burgwedel

Tel: 05139 / 97 39 69-0
Fax: 05139 / 97 39 69-9
info@gc-burgwedel.de
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: 120048

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